Stadt Homberg (Ohm), Stadtteil Nieder-Ofleiden
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 (1) BauGB und frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB
Zeitraum: vom 15.05.2023 bis einschließlich 16.06.2023
Planungsinhalt: Die Aufstellung des Bebauungsplans dient der Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die geplante Entwicklung eines Quartiers für das generationsübergreifende Leben inkl. ergänzender Einrichtungen zur gesundheitlichen Versorgung am nördlichen Siedlungsrand im Stadtteil Nieder-Ofleiden
Verfahren: Die Gemeinde hat unser Büro gem. § 4b BauGB mit der Durchführung der Beteiligungsverfahren beauftragt. Mit der Beteiligung wird Ihnen die Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Zweck der Stellungnahme ist es, der Gemeinde die notwendigen Informationen für ein sachgerechtes und optimales Planungsergebnis zu verschaffen. Die Stellungnahme ist zu begründen, die Rechtsgrundlagen sind anzugeben, damit die Gemeinde den Inhalt nachvollziehen kann. Wir bitten Sie daher um Stellungnahme im Zeitraum vom:
15.05.2023 bis einschließlich 16.06.2023
Die Abgabe der Stellungnahme kann auch per E-Mail unter Angabe des Projektes und Ihrer Funktion oder Dienststelle erfolgen.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Planungsunterlagen: Die nachfolgend aufgeführten Entwurfsbestandteile stellen PDF Dateien dar, die z.B. mit dem kostenlosen Programm "Adobe Reader" am Rechner gelesen und ausgedruckt werden können.
Downloads:
BekanntmachungVerf31.pdf
AufdenHohlaeckern_A_Begruendung.pdf
AufdenHohlaeckern_B1_UBericht.pdf
AufdenHohlaeckern_B2_Bestand.pdf
AufdenHohlaeckern_C_Festsetzungen.pdf
AufdenHohlaeckern_D_Planteil.pdf