Stadt Gladenbach, Stadtteil Runzhausen
Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 (2) BauGB und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB
Zeitraum: vom 08.05.2023 bis einschließlich 16.06.2023
Planungsinhalt: Die Aufstellung des Bebauungsplans dient der Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die geplante Errichtung eines Feuerwehrgerätehauses am östlichen Siedlungsrand im Stadtteil Runzhausen.
Verfahren: Die Stadt hat unser Büro gem. § 4b BauGB mit der Durchführung der Beteiligungsverfahren beauftragt. Mit der Beteiligung wird Ihnen die Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Zweck der Stellungnahme ist es, der Stadt die notwendigen Informationen für ein sachgerechtes und optimales Planungsergebnis zu verschaffen. Die Stellungnahme ist zu begründen, die Rechtsgrundlagen sind anzugeben, damit die Stadt den Inhalt nachvollziehen kann. Wir bitten Sie daher um Stellungnahme im Zeitraum vom:
08.05.2023 bis einschließlich 16.06.2023
Die Abgabe der Stellungnahme kann auch per E-Mail unter Angabe des Projektes und Ihrer Funktion oder Dienststelle erfolgen.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Planungsunterlagen: Die nachfolgend aufgeführten Entwurfsbestandteile stellen PDF Dateien dar, die z.B. mit dem kostenlosen Programm "Adobe Reader" am Rechner gelesen und ausgedruckt werden können.
Downloads:
1aBPLFeuerwehrRunzhausen_Bekanntmachung-Text.pdf
1BPLFeuerwehrRunzhausen_A_Begruendung.pdf
2BPLFeuerwehrRunzhausen_B1_UBericht.pdf
3BPLFeuerwehrRunzhausen_B2_AnlBioArt.pdf
4BPLFeuerwehrRunzhausen_B3_Best.pdf
5BPLFeuerwehrRunzhausen_B4_AnlGOP-Txt.pdf
7BPLFeuerwehrRunzhausen_C_Festsetzungen.pdf
8BPLFeuerwehrRunzhausen_D_Planteil.pdf
9BPLFeuerwehrRunzhausen_Stellungn-Umwelt.pdf