AUFSTELLUNG DES BEBAUUNGSPLANS NR. 4.5 "NEUBAU FEUERWEHRGERÄTEHAUS"

Gemeinde Cölbe, Ortsteil Reddehausen

Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 (1) BauGB und frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange  gem. § 4 (1) BauGB

Zeitraum: vom 13.03.2023 bis einschließlich 21.04.2023


Planungsinhalt: Die Aufstellung des Bebauungsplans dient der Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die geplante Errichtung eines Feuerwehrgerätehauses am südlichen Siedlungsrand im Ortsteil Reddehausen

Verfahren: Die Gemeinde hat unser Büro gem. § 4b BauGB mit der Durchführung der Beteiligungsverfahren beauftragt. Mit der Beteiligung wird Ihnen die Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Zweck der Stellungnahme ist es, der Gemeinde die notwendigen Informationen für ein sachgerechtes und optimales Planungsergebnis zu verschaffen. Die Stellungnahme ist zu begründen, die Rechtsgrundlagen sind anzugeben, damit die Gemeinde den Inhalt nachvollziehen kann. Wir bitten Sie daher um Stellungnahme im Zeitraum vom:

13.03.2023 bis einschließlich 21.04.2023

Die Abgabe der Stellungnahme kann auch per E-Mail unter Angabe des Projektes und Ihrer Funktion oder Dienststelle erfolgen.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Planungsunterlagen: Die nachfolgend aufgeführten Entwurfsbestandteile stellen PDF Dateien dar, die z.B. mit dem kostenlosen Programm "Adobe Reader" am Rechner gelesen und ausgedruckt werden können.


Downloads:
Bekanntmachung20230303.pdf
BPLFeuerwReddehs_A_Begruendung.pdf
BPLFeuerwReddehs_B1_Umweltbericht.pdf
BPLFeuerwReddehs_C_Festsetzungen.pdf
BPLFeuerwReddehs_D_Planteil.pdf